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Intensivkonzept Wohnungseinbruchdiebstahl

30.10.2017

Das Polizeipräsidium Freiburg informiert und  bittet mit anhängender Pressemitteilung um erhöhte Aufmerksamkeit: Mit Beginn der kalten Jahreszeit steigen erfahrungsgemäß auch die Einbrüche in
Wohnhäuser, Geschäfte und Firmen. Wie Sie sicherlich den Medien entnehmen
konnten, wird der Wohnungseinbruch rechtlich nunmehr als Verbrechen, also mit
einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, eingestuft.
Die Polizei in Baden-Württemberg stuft den “Wohnungseinbruch” unabhängig dessen
schon seit geraumer Zeit als Schwerpunktthema ein und hat in den einzelnen
Polizeipräsidien zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Phänomens
getroffen.

Die komplette Pressemitteilung: Intensivkonzept Wohnungseinbruchdiebstahl des Polizeipräsidium Freiburg



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Allgemein


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