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Änderungen im Pauschalreiserecht betreffen auch Touristinfos

09.11.2017

Am 1. Juli 18 tritt das geänderte Pauschalreiserecht in Kraft. Es kann  auch Touristinfos und Tourismusorganisationen treffen, sofern sie z. B. Reisenden beim Besuch in der Vertriebsstelle zwei verschiedene Reiseleistungen anderer Unternehmen vermitteln, etwa ein Theaterticket und den Transfer dorthin. Durch ein solches „Vermitteln verbundener Reiseleistungen“ kommt zwar keine Pauschalreise zustande, aber es entstehen formale Informationspflichten. Die Schwarzwald Tourismus GmbH klärt mit Herrn RA Rainer Noll in Stuttgart aktuell die Anforderungen, die sich speziell für Mitgliedsorte der STG aus dem neuen Pauschalreiserecht ergeben. Ansprechpartner auf Seiten der STG ist Verwaltungsleiter Ewald Knapps (0761.8964680, knapps@schwarzwald-tourismus.info)

Für alle, die sich einen Überblick über die möglichen Auswirkungen der neuen Bestimmungen verschaffen wollen, stellte der Deutsche Tourismusverband den >> DTV-Praxisleitfaden zum neuen Reiserecht zur Verfügung.

Vertiefend dazu gibt es ein Seminar des DTV mit RA Frank Hütten an vier Terminen. Es erläutert die Konsequenzen aus der EU-Pauschalreiserichtlinie, vermittelt die Grundlagen des neuen Rechts und gibt konkrete Tipps für die praktische Umsetzung. Der Termin in Stuttgart ist am 18.01.18 von 11 bis 15 Uhr. Weitere Infos und Anmeldung über den DTV-Online-Shop:  >> Onlinebuchung Seminar

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag DIHK hat bereits im Oktober ein entsprechendes Merkblatt für Gastgeber herausgegeben. Es kann unter >> www.dihk.de heruntergeladen werden.

Ansprechpartner:
Ewald Knapps
Verwaltungsleiter STG Freiburg
Tel.: +49 761 89646 80
knapps@schwarzwald-tourismus.info





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