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Studie zur Bedeutung des Tourismus für die Wirtschaft im Land

30.07.2018

Tourismusminister Guido Wolf hat am Freitag (27. Juli 2018) die Ergebnisse der Studie „Wirtschaftsfaktor Tourismus für das Bundesland Baden-Württemberg 2017“ vorgestellt. „Die Zahlen sind bemerkenswert gut und zeigen: Die Tourismusbranche ist eine Leitökonomie“, so Minister Guido Wolf.

(von links): Geschäftsführer der TMBW Andreas Braun, Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf

(von links): Geschäftsführer der TMBW Andreas Braun, Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf

 

Wirtschaftliche Kenngrößen 2017

Nach der Studie des renommierten „Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr e.V. an der Universität München“ (dwif e.V.) hat der Tourismus bei allen wirtschaftlichen Kenngrößen gegenüber 2015, dem Bezugsjahr der letzten Erhebung, enorm zugelegt.

  • Reiseausgaben: Insgesamt gaben die Touristen im Jahr 2017 im Land 24,8 Milliarden Euro aus. Das sog. Bruttoumsatzvolumen ist damit im Vergleich zu 2015 um mehr als 22 Prozent gewachsen.
  • Löhne und Gehälter: Davon profitieren auch die Beschäftigten im Tourismusgewerbe, die Löhne und Gehälter in Höhe von 11,6 Milliarden Euro erarbeitet haben. Gegenüber dem Jahr 2015 bedeutet das einen Zuwachs um rund 22 Prozent.
  • Vollarbeitsplätze: Auch für den Arbeitsmarkt hat das starke Wachstum des Tourismusgewerbes positive Auswirkungen: Die rechnerische Zahl der Vollzeitarbeitsplätze stieg von 326.000 im Jahr 2015 auf 390.000 im Jahr 2017 und damit um fast 20 Prozent.

 

Ergebnisse der Beherbergungsstatistik Januar-Mai 2018

Die Ergebnisse der Studie werden durch die jüngste Beherbergungsstatistik für die Monate Januar bis Mai 2018 bestätigt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stiegen

  • die Gästeankünfte im Land um 4,9 Prozent auf rund 8,1 Millionen Gäste.
  • die Übernachtungen um 5,1 Prozent auf rund 19,6 Millionen.

Die Zuwächse bei den ausländischen Gästen fielen dabei überproportional aus, nämlich 7 Prozent bei den Ankünften und 6,5 Prozent bei den Übernachtungen. Der Anteil der Auslandsgäste beträgt bei den Ankünften 22,2 und bei den Übernachtungen 20,4 Prozent.

 

Weiterentwicklung der Tourismuskonzeption Baden-Württemberg

„Diese überragenden Zahlen sind das Ergebnis der harten Arbeit der Unternehmer und Beschäftigen im Tourismusgewerbe“, betonte Minister Guido Wolf. Doch auch die Politik könne hier wichtige Impulse setzen. Ein wichtiger Baustein sei die Weiterentwicklung der noch aus dem Jahr 2009 stammenden Tourismuskonzeption des Landes.

Minister Guido Wolf: „In den letzten Wochen haben wir in vier Themenworkshops gemeinsam mit Experten und Tourismusakteuren themenspezifische Ansätze erarbeitet. Diese werden wir im zweiten Halbjahr 2018 auf fünf Regionalkonferenzen mit den Tourismusakteuren im Land diskutieren. Die Ergebnisse werden wir dann in die neue Tourismuskonzeption einfließen lassen.“

Zu den Inhalten der Themenworkshops folgen innerhalb der nächsten Wochen hier im Tourismusnetzwerk Baden-Württemberg ergänzende Blogbeiträge.

 

Weiterführende Informationen

Die Studie „Wirtschaftsfaktor Tourismus für das Bundesland Baden-Württemberg 2017“ können Sie auf der Website des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg herunterladen.

 



Autor(in): Anja Opper
Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg
E-Mail: tourismuskonzeption-bw@tourismuszukunft.de
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2 Kommentare

Kommentare




  1. Wolfgang Weiler sagt:

    Ich liebe Statistiken, aber auch ich verstehe sie nicht immer 🙂

    Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder (VGRdL) für Baden-Württemberg Ausgabe 2018 kommt zu einem “Verfügbaren Pro-Kopf-Einkommen” von 23.947 Euro in 2016.
    Wer kann mir erklären, warum dwif bei der Berechnung der Beschäftigungseffekte durch den Tourismus ein “Primäreinkommen” von 29.606 Euro pro Kopf und Jahr ansetzt? Warum nicht das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen? Und wo sind in der VGRdL 2018 Angaben zum “Primäreinkommen” zu finden?
    Vergleiche: statistik-bw.de/VGRdL/MethDef/brochure.pdf und statistik-bw.de/VGRdL/tbls/VGR_FB.pdf

  2. Manfred Zeiner (dwif-Consulting GmbH) sagt:

    Der Teufel steckt im Detail. Daher eine etwas ausführliche Antwort:

    Ziel der dwif- Untersuchung „Wirtschaftsfaktor Tourismus für Baden Württemberg 2017“ war es unter anderem, das durch den Tourismus in Baden-Württemberg entstandene Einkommen (1. und 2. Umsatzstufe) zu quantifizieren. Das Ergebnis war, dass aus den touristischen Brutto-Umsätzen in Höhe von rund 24,8 Milliarden € rund 11,551 Milliarden € an Einkommen entstehen. Die Frage nach den Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz dem Tourismus in Baden-Württemberg zu verdanken haben, lässt sich aus methodischen Gründen nicht eindeutig beantworten. Grund dafür ist, dass es im Tourismus nahezu keine Beschäftigten gibt, deren Arbeitsplatz zu 100 % dem Tourismus zuzuschreiben ist (Gastgewerbebeschäftigte bedienen auch Einheimische, ebenso sind Beschäftigte im Einzelhandel, bei sonstigen Dienstleistungsunternehmen im Transportsektor und allen anderen auch vom Tourismus tangierten Wirtschaftsbereichen immer nur anteilig für Touristen tätig). Eine belastbare Aufteilung der Beschäftigungsverhältnisse in touristische und nicht touristische Anteile scheitert aber an den hierzu notwendigen Messmöglichkeiten (Die Beschäftigten und auch die Arbeitgeber sind nicht in der Lage die Anteile zu ermitteln!). Als Hilfsgröße und um zumindest eine ungefähre Vorstellung von der „Beschäftigungswirkung des Tourismus” zu bekommen, wird das nominale Einkommen durch das durchschnittliche Primäreinkommen pro Kopf und Jahr dividiert. Der Einkommensbeitrag von 11.551,2 Mio. € entspricht somit einem Äquivalent von rund 390.160 Personen, die durch die touristische Nachfrage in Baden-Württemberg ein durchschnittliches Primäreinkommen (= 29.606,- €) pro Kopf und Jahr beziehen könnten. Der angegebene Wert für das Primäreinkommen wurde im Herbst 2017 publiziert und bezieht sich auf das Kalenderjahr 2015. Neuere Werte hierzu lagen zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens nicht vor. Da diese Bezugsgröße für alle Stadt- und Landkreise sowie Bundesländer von der amtlichen Statistik publiziert wird, hat sich diese als „üblicher Vergleichsmaßstab“ etabliert und wird daher vom dwif in allen vergleichbaren Berechnungen angewandt.

    Das im Kommentar von Wolfgang Weiler angesprochene „verfügbare Einkommen der privaten Haushalte“ basiert auf einem anderen Konzept, welches einerseits Sozialleistungen hinzufügt aber andererseits Einkommensteuern und Sozialabgaben in Abzug bringt. Die exakten Definitionen habe ich an das Ende meines Kommentars eingefügt. Für das Jahr 2015 lag dieses „verfügbare Einkommen pro Kopf und Jahr in Baden-Württemberg bei 23.540 €. Welchen der beiden Einkommenswerte man als Divisor für das aus dem Tourismus resultierende Einkommen benutzt, hängt sicherlich von der Intention der Berechnung ab. Das dwif hat sich seit vielen Jahren bewusst dafür entschieden, hierfür das Primäreinkommen pro Kopf zu wählen. Das touristische Einkommen der 1. und 2. Umsatzstufe, wie es vom dwif ermittelt wird (Löhne, Gehälter und Gewinne, die aus den Betriebsvergleichen entnommen werden), ist am ehesten mit dem Primäreinkommen aus der amtlichen Statistik vergleichbar. Deshalb macht es Sinn, diese beiden Größenordnungen einander gegenüberzustellen. Nicht zuletzt die Tatsache, dass das Ergebnis (Einkommensäquivalent) bei der Benutzung des Primäreinkommens als Bezugsgröße zu einem geringeren Wert führt und damit die Gefahr einer Fehlinterpretation des Einkommensäquivalents als Beschäftigungsäquivalent ein Stück weit abgemildert wird, spricht für diesen Weg, da ansonsten schnell eine vollkommen überzogene Beschäftigungswirkung des Tourismus hineininterpretiert werden könnte.

    Definitionen:
    „Primäreinkommen der privaten Haushalte”
    = Das Primäreinkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck) enthält die Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, die den inländischen privaten Haushalten zugeflossen sind. Zu diesen Einkommen gehören im Einzelnen das Arbeitnehmerentgelt, die Selbstständigeneinkommen der Einzelunternehmen und Selbstständigen, die auch eine Vergütung für die mithelfenden Familienangehörigen enthalten, der Betriebsüberschuss aus der Produktion von Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohneigentum, sowie die netto empfangenen Vermögenseinkommen (einschließlich des Erwerbs von Finanzserviceleistungen, indirekte Messung (FISIM)).

    „Verfügbares Einkommen“
    = Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte (Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen einerseits die monetären Sozialleistungen und sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen; abgezogen werden dagegen andererseits Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können.

    Quelle:
    “Einkommen der privaten Haushalte in den kreisfreien Städten und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland 1995 bis 2015, Reihe 2, Band 3”

    Herausgeber:
    Arbeitskreis “Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder” (www.vgrdl.de) im Auftrag der Statistischen Ämter der 16 Bundesländer, des Statistischen Bundesamtes und des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen, Frankfurt a. M.
    Herstellung und Redaktion: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (www.statistik-bw.de)

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