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3. Wettbewerb „Vorbildliches Dorfgasthaus“

12.04.2019

Unter der Schirmherrschaft von Regierungspräsident Klaus Tappeser hat der Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungspräsidium Tübingen e. V. zum dritten Mal den Wettbewerb „Vorbildliches Dorfgasthaus“ eröffnet. Alle Betreiber von (Dorf-)Gasthäusern aus dem Regierungsbezirk Tübingen können sich bis zum 31. Mai 2019 für den Wettbewerb anmelden.

„Gasthäuser sind traditionell wichtige Orte der Begegnung und Kommunikation, vor allem in unseren Gemeinden im Ländlichen Raum. Sie fördern den sozialen Zusammenhalt und die Verbundenheit der Bürgerinnen und Bürger mit ihren Gemeinden. Umso mehr ist zu bedauern, dass ihre Zahl in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen ist,“ sagte Herr Regierungspräsident Klaus Tappeser zum Start des Wettbewerbs.

Gegen diesen rückläufigen Trend setzen viele Betreiber auf Konzepte, die die Attraktivität ihres (Dorf-)Gasthauses als Begegnungsstätte für die Menschen im Ort erhalten und steigern. Dazu zählen beispielsweise musikalische oder Mundart-Veranstaltungen, Kabarett, Theater, Ausstellungen oder Beiträge zur Dorfgeschichte, die das „Miteinander“ fördern. Auch ein Generationen-Mittagstisch oder die Auslieferung von Mittagessen sind nicht nur für die Gemeinschaft eines Ortes sinnvoll, sondern erhöhen die Attraktivität der (Dorf-)Gaststätte für ein breiteres Publikum.

„Dem Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen e. V. ist es ein Anliegen, diese Entwicklung zu unterstützen. Mit dem Wettbewerb „Vorbildliches Dorfgasthaus“ zeichnet er daher (Dorf-)Gasthäuser aus, die die Heimatpflege und Heimatkunde fördern, indem sie Angebote für das „Miteinander“ machen, betonte Herr Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury aus Mitgliedern des Arbeitskreises Heimatpflege und anderen mit der Heimatpflege und Heimatkunde verbundenen Personen, wie beispielsweise Kulturwissenschaftlern oder Gastronomiefachleuten. Aspekte wie das kulturelle Programm oder die bauliche und räumliche Ausstattung, auch unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten, fließen in die Wertung mit ein. Ausgezeichnet werden jeweils bis zu drei Preisträger. Die Gewinner erhalten eine Urkunde, eine Plakette und eine Stele.

Interessenten können sich an die Geschäftsstelle des Arbeitskreises Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen e. V. beim Regierungspräsidium wenden. Referat 23, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen. Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, 31. Mai 2019. Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen gibt die Geschäftsstelle des Arbeitskreises. Wir freuen uns auch über Tipps und Vorschläge von Gasthausbesuchern, die „ihr“ Gasthaus bei uns für den Wettbewerb empfehlen.

Für Fragen stehen Herr Dirk Abel, Pressesprecher Regierungspräsidium Tübingen, Telefon: 07071 757-3005, der Vorsitzende des Arbeitskreises Heimatpflege, Karlheinz Geppert, Telefon 07472 165-310, sowie der Geschäftsführer, Jürgen Haug, Telefon: 07071 757-3254, gerne zur Verfügung.



Autor(in): Heiko Zeeb
Schwäbische Alb Tourismus
Themenmanager Wandern & Albsteig
E-Mail: zeeb@schwaebischealb.de
Telefon: +49 (0) 7125 / 93 930 – 29
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