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Drei-Phasen-Konzept zur Belebung von Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie

30.04.2020

Die Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfahlen haben ein gemeinsames Konzept zur stufenweise Wiederbelebung von Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie bearbeitet, das für weitere politische Beratungen als Arbeitsgrundlage dienen soll.

Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie sind massiv von der Corona-Krise betroffen. Um den Unternehmen und den bundesweit drei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive zu geben und die Auflagen für diesen Sektor schrittweise zurückzunehmen, haben Baden-Württemberg, Niedersachen und Nord-rhein-Westfalen ein Konzept entwickelt, das sie in die Wirtschaftsministerkonferenz einbringen. Eingeleitet werden soll die Öffnung mit touristischen Outdoor-Angeboten wie Zoos, Freizeitparks und Klettergärten. In der zweiten Phase folgen Restaurants und mit eingeschränkter Nutzung Ferienwohnungen und Hotels. Später soll dann der Übernachtungstourismus ohne Restriktionen wieder möglich sein.

Aus Sicht von Tourismusminister Guido Wolf und Wirtschafts-und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut könnten die Ministerpräsidenten in ihrer Konferenz mit der Kanzlerin am 6. Mai entsprechende Beschlüsse auf den Weg bringen, sodass in Baden-Württemberg Lockerungen und Wiedereröffnungen der ersten Stufe bereits ab Mitte Mai möglich wären.

Tourismusminister Guido Wolf: „Uns war es wichtig, gemeinsam und länderübergreifend für diese Branche ein realistisches Konzept zu entwickeln. Tourismus, Gastronomie und Hotellerie sind durch die Krise massiv betroffen und werden leider noch längere Zeit mit Einschränkungen leben müssen. Umso wichtiger ist für diese Branche eine konkrete Perspektive. In einigen Bereichen von Tourismus, Gastronomie und Hotellerie sind absehbar Lockerungen möglich, ohne dass dadurch der Infektionsschutz vernachlässigt würde. Zuerst Wiedereröffnen könnten Angebote und Ziele an der frischen Luft, wo sich Abstandsregeln ohne Weiteres einhalten lassen. Auch für Gastronomie und Hotellerie kann und soll es aus unserer Sicht baldige Öffnungen, zumindest mit reduzierten Auslastungen, geben.“

Mit einer Bruttowertschöpfung von mehr als 100 Milliarden Euro ist der Tourismus in Deutschland eine sehr umsatzstarke und beschäftigungsintensive Branche. In das Konzept der drei Bundesländer sind Anregungen aus dem Kreis der Wirtschaftsministerkonferenz sowie der Industrie-und Handelskammern, der Branchenverbände und der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten eingeflossen.

Die Länder bieten der Hotellerie und Gastronomie mit diesem Arbeitsvorschlag eine Perspektive. Letztlich muss dieses Modell jedoch noch auf der politischen Ebene weiter abgestimmt werden. Das nun vorgeschlagene Drei-Phasen-Konzept kann hierfür eine Diskussionsgrundlage bieten, muss jedoch auch auf Grundlage der jeweiligen Entwicklungen aktualisiert und gegebenenfalls angepasst werden.

 

Das Drei-Phasen-Konzept kann hier eingesehen werden.

Das Land Baden-Württemberg hat in Ergänzung dazu eine Richtlinie für die Gestaltung von Arbeitsplätzen in Gaststätten und Hotelleriebetrieben zur Eindämmung von Übertragungen mit dem Corona-Virus (SARS-Cov-2) erarbeitet. Diese steht ebenfalls zum Download bereit.



Autor(in): Mara Konrad
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
E-Mail: Mara.Konrad@wm.bwl.de
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