Nach dem gestrigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, die Entscheidung über die Öffnung von Gastronomie und Beherbergungsstätten für den Tourismus den Ländern zu überlassen, hat sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute (7. Mai) in Stuttgart mit dem zuständigen Minister Guido Wolf dazu verständigt.
Demnach könnten die Gastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze in Baden-Württemberg ab dem 18. Mai 2020 wieder schrittweise öffnen. Ab 29. Mai werden in einem weiteren Schritt die sonstigen Beherbergungsbetriebe wie insbesondere Hotels sowie Freizeitparks ihren Betrieb wiederaufnehmen können.
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