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Corona-Verordnung für die Gastronomie veröffentlicht

11.05.2020

Mit der am Wochenende veröffentlichten Corona-Verordnung Gaststätten haben Sozial- und Wirtschaftsministerium die Auflagen und Hygienebestimmungen für die Gastronomie in Baden-Württemberg präzisiert. In der vorangegangenen Woche war beschlossen worden, dass gastronomische Betriebe ihre Innen- und Außenbereiche ab 18. Mai unter strengen Auflagen wieder für Gäste öffnen dürfen.

In der neuen “Corona-Verordnung Gaststätten” wurden neben Abstands- und Hygieneregelungen auch Vorgaben zur Kontaktnachverfolgung von Gästen erlassen.

Eine weitere Verordnung der Landesregierung zu den Auflagen in Beherbergungsbetrieben steht noch aus.

 

 



Autor(in): Martin Knauer
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Pressesprecher
E-Mail: m.knauer@tourismus-bw.de


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2 Kommentare

Kommentare




  1. Gabi Miksch sagt:

    Hotel und Restaurant Nehrener Hof wartet bis heute auf eine konkrete Aussage was wir als Gastronomen für Auflagen beachten müssen um einen vernünftigen Gastronomie Ablauf Gewährleisten zu können. Wieviele Personen an einem Tisch ( Verwandschaft oder Freundschafts grad) wielang die Öffnungszeiten Biergarten oder Lokal ? Es wäre sehr schön Zeitnah für diese Fragen für alle Gastronomen in BW eine Schnelle Antwort im Internet zu finden ohne endlos irgendwo über Google suchen zu müssen. MfG Jörg Miksch aus Neheren

    1. Maßgeblich ist hier die oben beschriebene “Corona-Verordnung Gaststätten”. Weitere Informationen für gastronomische Betriebe finden Sie beim Dehoga BW: https://www.dehogabw.de/informieren/branchenthemen/coronavirus.html

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