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Brauns Corona-Update vom 12.05.

12.05.2020

Nachdem vor einer Woche viele Hoffnungen auf baldige Tourismus-Öffnungen geplatzt waren, ging es nun plötzlich doch ganz schnell. Seit Freitag steht der Fahrplan für den schrittweisen Neustart von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben in Baden-Württemberg: Ab 18. Mai geht es für Gaststätten, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder los, ab 29. Mai für sonstige Beherbergungsbetriebe und Freizeitparks. Alles unter strengen Auflagen, versteht sich.

Die Freude darüber ist groß. Doch wer gehofft hatte, dass mit den neuen Ankündigungen alle Fragen geklärt seien, hat sich getäuscht. Wie immer steckt der Teufel im Detail. Und vor allem bei den vielen touristischen Angeboten jenseits von Gastronomie und Hotellerie bleibt so manches Fragezeichen: Sind Stadt- und Gästeführungen wieder erlaubt und wenn ja unter welchen Auflagen? Dürfen Personen aus mehr als zwei Haushalten in einem Ferienhaus übernachten?

Nur zwei Beispiele für die vielen Fragen, die uns dieser Tage erreichen. Wir arbeiten gerade mit Hochdruck an ihrer Beantwortung und tauschen uns dazu eng mit der Landesregierung aus. Sobald uns Antworten vorliegen, werden wir diese FAQ wieder hier im Tourismusnetzwerk veröffentlichen und laufend aktualisieren. Schreiben Sie uns also gerne, wenn auch in Ihrem Bereich manches ungeklärt geblieben ist.

Planungssicherheit für die Gastronomie gibt es seit dem Wochenende dank einer weiteren Rechtsverordnung, die detaillierte Hygiene- und Abstandsregeln vorgibt. Die neue Corona-Verordnung Gastronomie schafft Klarheit und erlaubt den Gasthäusern und Restaurants, sich auf die Öffnung ab kommendem Montag vorzubereiten.

Eine vergleichbare Verordnung brauchen wir dringend auch für andere Tourismussegmente, allen voran für Beherbergungsbetriebe und Freizeitparks. Nur wenn die Regeln transparent und frühzeitig bekannt gegeben werden, können sich unsere Leistungsträger darauf einstellen und bereits jetzt mit gutem Gewissen Gästebuchungen annehmen.

Bei aller Notwendigkeit von einheitlichen und landesweiten Regelungen zeichnet sich dennoch ein ganz anderer Trend ab: Zuständigkeiten und Verantwortung werden immer stärker nach unten weitergegeben. Vom Bund zu den Ländern, von den Ländern zu den Landkreisen und zu den Kommunen. Letztlich entscheiden die lokalen Ordnungsbehörden darüber, was noch erlaubt ist. Es droht ein nie dagewesener Flickenteppich an Regelungen und Auflagen.

Doch ganz am Ende ist es besonders die Eigenverantwortung der einzelnen Leistungsträger, auf die es nun ankommt. Nur wenn sich jeder Betrieb für eine strenge Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln einsetzt, können wir als Branche insgesamt das Vertrauen unserer Gäste gewinnen.

 

An dieser Stelle informiert Andreas Braun immer dienstags über aktuelle Entwicklungen in der Corona-Krise. Anregungen und Kritik sind erwünscht und sehr willkommen.



Autor(in): Andreas Braun
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Geschäftsführer
E-Mail: a.braun@tourismus-bw.de
Telefon: +49 (0)711 / 23858-20
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  1. Wann gibt’s endlich eine Verordnung für Campingplätze. Wir dürfen unsere Sanitäranlagen nicht öffnen, aber Öffentliche Toiletten dürfen betrieben werden. Wo liegt da der Sinn? Auf einem Campingplatz wird wohl die Hygiene besser eingehalten und überwacht als irgendwo anders. Alle öffnen, nur Baden-Württemberg nicht. Wir wollen auch überleben.

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