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Hygiene- und Abstandsregeln für die Tourismusbranche

14.05.2020

Inzwischen liegen erste amtliche Hygiene- und Abstandsauflagen für die Tourismusbranche in Baden-Württemberg vor. Darüber hinaus gibt es diverse Konzepte und Empfehlungen für einzelne Tourismussegmente.  Die folgende Übersicht fasst die vorliegenden Regelungen und Leitfäden zusammen. Sie wird laufend aktualisiert und ergänzt.

Wenn Sie weitere Leitfäden oder Handlungsempfehlungen für Ihren Bereich kennen, informieren Sie uns bitte unter corona@tourismus-bw.de.

GASTRONOMIE

Amtliche Vorgaben der Landesregierung

Am 10. Mai haben Sozial- und Wirtschaftsministerium eine Corona-Verordnung Gaststätten veröffentlicht, die den Betrieb der ab 18. Mai geöffneten Speisegaststätten regelt.

In der Rechtsverordnung werden neben Abstands- und Hygieneregelungen auch Vorgaben zur Kontaktnachverfolgung von Gästen erlassen.

Informationsplakat, Aushänge und Checklisten des DEHOGA

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Baden-Württemberg hat diverse Materialien für Gastronomiebetriebe zum Download zusammengestellt, darunter vor allem Aushänge für Gäste und Mitarbeiter, ein Plakat mit den wichtigsten Vorschriften, Checklisten und diverse weitere Hilfsmittel für Leistungsträger.

BEHERBERGUNGSBETRIEBE

Amtliche Vorgaben der Landesregierung

Am 23. Mai haben Sozial- und Wirtschaftsministerium eine Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe veröffentlicht, die den Betrieb der ab 29. Mai wieder geöffneten Beherbergungsbetriebe regelt.

Übernachtungen in Ferienwohnungen sowie Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften sind von der Verordnung ausdrücklich ausgenommen, sofern eine Selbstversorgung ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt.

Allgemein

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat Handlungsempfehlungen und Umsetzungsschritte zusammengetragen.

Ferienhäuser und Ferienwohnungen

Der Deutsche Tourismusverband e.V (DTV) und der Deutsche Ferienhausverband haben eine gemeinsame Orientierungshilfe zur Wiedereröffnung von Ferienunterkünften in Corona-Zeiten erstellt. Die Empfehlungen sind als „Living Document“ angelegt und werden regelmäßig aktualisiert.

Campingplätze

Der Bundesverband der Campingplätze in Deutschland e.V. (BVCD) hat Handlungsempfehlungen für Campingunternehmer zur Wiedereröffnung von Camping- und Wohnmobilstellplätzen in Deutschland erstellt.

TOURIST-INFORMATIONEN

Eine Orientierungshilfe zur Wiedereröffnung der Touristinformationen in Corona-Zeiten hat der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) erstellt.

KULTUREINRICHTUNGEN

Allgemein

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat einen Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand aufgelegt. Demnach sollen „kleine künstlerische Veranstaltungsformate“ (bis 100 Personen) bereits ab 1. Juni unter Auflagen wieder möglich sein.

Museen, Ausstellungen und Besucherzentren

Der Deutsche Museumsbund hat Handlungsempfehlungen zur Wiederöffnung sowie Vorlagen für Aushänge zusammengestellt.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat Hinweise zur Wiedereröffnung von Museen, Freilichtmuseen und Ausstellungshäusern veröffentlicht.

GÄSTEFÜHRUNGEN

Der Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. (BVGD) hat einen Leitfaden für die Wiederaufnahme von Gästeführungen erstellt.

EVENTS

Für den Veranstaltungsbereich hat das Research Institute for Exhibition and Live-Communication (R.I.F.E.L) einen Leitfaden zur Veranstaltungssicherheit im Kontext von Covid-19 erstellt.

Außerdem liegt ein Positionspapier für eine schrittweise Wiederinbetriebnahme der Veranstaltungswirtschaft des Europäischen Verbands der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC) vor.

FREIZEITPARKS

Die Beratungsgesellschaft Project M hat Handlungsleitlinien für die Wiedereröffnung von Freizeitparks zusammengetragen.

BUSTOURISTIK

Ein gemeinsames Hygienekonzept für den Neustart der Bustouristik haben die Verbände BDO, GBK und RDA erstellt.



Autor(in): Martin Knauer
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Pressesprecher
E-Mail: m.knauer@tourismus-bw.de
Kategorien:
Allgemein · Corona · Qualität · Recht


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2 Kommentare

Kommentare




  1. Oliver sagt:

    Ich bin Gästeführer in Stuttgart. Seit gestern, 18.5. sind Touren wieder erlaubt. Jedoch finde ich und die Kollegen keine Info zur Teilnehmerzahl. Wo bekommen wir diese notwendige Informationen her?

    1. Grundlage für die Durchführung von Gästeführungen sind die in der Corona-Verordnung vorgegebenen Kontakt-, Abstands- und Hygieneregeln. Bitte wenden Sie sich für Detailfragen an Ihr zuständiges Ordnungsamt (siehe unsere FAQ – hier die Fragen 1 und 13):
      https://bw.tourismusnetzwerk.info/inhalte/corona-informationen/faq-zum-neustart-des-tourismus/

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