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Corona-Verordnung Reisebusse veröffentlicht

11.06.2020

Das Sozialministerium und das Verkehrsministerium Baden-Württemberg haben am 10. Juni eine Verordnung zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Reisebussen (Corona-Verordnung Reisebusse – CoronaVO Reisebusse) veröffentlicht.

Demnach gelten für die ab 15. Juni wieder zulässige touristische Nutzung von Reisebussen u.a. folgende Regelungen:

  • Reisebusanbieter müssen ein Hygienekonzept entwickeln und auf Verlangen der Behörden vorlegen.
  • Fahrgäste, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu mit SARS-CoV-2 infizierten Personen hatten oder selbst Symptome eines Atemwegsinfekts bzw. erhöhte Termperatur aufweisen, dürfen nicht befördert werden.
  • Jedem Fahrgast ist ein bestimmter Sitzplatz zuzuweisen.
  • Außerhalb des Reisebusses oder beim Zu- und Ausstieg ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen im Reisebus eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Fahrgäste müssen sich vor jedem Betreten des Busses die Hände waschen oder desinfizieren. Das Busunternehmen hat ausreichende Reinigungsmöglichkeiten zur Reinigung der Hände zur Verfügung zu stellen.
  • Nach jeder Beförderung müssen Oberflächen und Kontaktstellen gereinigt oder desinfiziert werden. Ein entsprechender Reinigungsplan muss erstellt werden.
  • Die Reisebusanbieter müssen für eine regelmäßige Wartung der Lüftungsanlagen sorgen und den Reisebus während der Fahrt und in den Fahrpausen ausreichend lüften.
  • Im Reisebus dürfen ausschließlich verpackte Speisen und Getränke ausgegeben werden. Darüber hinaus findet hier die Corona-Verordnung Bordgastronomie Anwendung.
  • Anbieter müssen Namen und Vornamen der Fahrgäste, Zeitpunkt und Dauer der Beförderung sowie Telefonnummer oder Anschrift erheben und für vier Wochen dokumentieren.
  • Die geltenden Regelungen müssen per Aushang am Bussteig und im Reisebus angezeigt werden und zu Beginn der Reise per Durchsage bekannt gegeben werden.


Autor(in): Martin Knauer
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Pressesprecher
E-Mail: m.knauer@tourismus-bw.de


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5 Kommentare

Kommentare




  1. Rauer sagt:

    Außerhalb des Reisebusses oder beim Zu- und Ausstieg ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Warum gibt es keine konkrete ansage das im Reisebus wieder alle Sitzplätze belegt werden dürfen.
    Oder ist das nicht so.
    Über eine Antwort würde ich mich freuen denn dann könnte ich planen.

    1. Wir empfehlen, sich bei allen offenen Fragen an die jeweils zuständigen Ortspolizeibehörden zu wenden, mit denen z.B. auch das Hygienekonzept abgestimmt werden kann. Zur Auslegung der CoronaVO Reisebusse sind wir leider nicht befugt.

  2. Kern Armin sagt:

    Warum gibt es keine Information über die Nutzung der Bustoilette?

    1. Nach unserer Kenntnis ist die Nutzung der Bordtoilette in der Corona-Verordnung Reisebusse nicht ausdrücklich untersagt. Wir können an dieser Stelle aber leider keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen. Eine solche erhalten Sie von den hier federführenden Ministerien (Verkehrsministerium und Sozialministerium).

    2. Hallo Herr Kern, die VO für Reisebusse würde Ende August geändert. Da wurde dann der Passus mit der Bordtoilette gestrichen. ER findet sich nicht mehr in der VO. Also ist diese benutzbar.

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