Ab dem 1. Juli tritt eine neue – vereinfachte – Version der Corona-Verordnung in Kraft. Aufgrund der nunmehr zahlreichen Lockerungen in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens und insbesondere auch des Reisens kann nun auch die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vereinfacht werden. Die Neufassung findet ab 1. Juli Anwendung und kann in ihrer dann gültigen Form auch einige Einzelverordnungen ersetzen. Dadurch entfallen z.B. die Einzelverordnungen für Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Freizeitparks oder private Veranstaltungen. Weitere Informationen sowie den Wortlaut der neuen Corona-Verordnung ab 1. Juli finden sie unter diesem Link der Landesregierung.