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Programmstart der Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

09.07.2020

Die von der Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturprogramms beschlossene Überbrückungshilfe ist am 8. Juli an den Start gegangen.

Mit den Überbrückungshilfen ergänzt die Bundesregierung die Maßnahmen zur Unterstützung der unternehmen und ihrer Beschäftigten um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für kleine und mittelgroße Unternehmen unabhängig von der Mitarbeiterzahl, für Soloselbstständige und Freiberufler sowie für gemeinnützige Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder teilweise einstellen mussten.

Wie angekündigt können Unternehmen grundsätzlich für die Monate Juni bis August 2020 Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten erhalten. Dabei gilt: je größer der Umsatzeinbruch, desto höher wird der Zuschuss ausfallen.

Bei der Ausgestaltung der Überbrückungshilfe wurde darauf geachtet, den am stärksten betroffenen Branchen und ihren besonderen Anforderungen Rechnung zu tragen. So gilt eine Sonderregelung für die Reisebranche, nach der Reisebüros bei Corona-bedingt stornierten Reisen Provisionsausfälle geltend machen können. Dies gilt sowohl für bereits zurückgezahlte Provisionen als auch für wegen einer Corona-bedingten Stornierung ausgebliebene Provisionen. Reiseveranstalter bis 249 Mitarbeiter können ihre jeweiligen Margen ansetzen. In beiden Fällen geht es um pandemiebedingt ausgefallene Reisen im Zeitraum seit der ersten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes von Mitte März bis Ende August. Die Reisebranche ist damit die einzige Branche der gewerblichen Wirtschaft, die Zuschüsse für entfallene Erträge beanspruchen kann. Die Bundesregierung hofft, damit zur Stabilisierung vieler mittelständischer Unternehmen in diesem Sektor wesentlich beizutragen. Ziel der Überbrückungshilfe ist es, dass die unternehmen, die von der Krise besonders hart betroffen sind, bald wieder auf eigenen Beinen stehen und selbst durchstarten können.

Auch bei diesem Programm soll die Auszahlung an die Unternehmen möglichst effizient und unbürokratisch erfolgen. Die Abwicklung wird vollständig digital erfolgen. Ab dem 10. Juli 2020 werden bundesweit die Online-Portale freigeschaltet, über die die Anträge gestellt werden können.

Weitere Informationen können Sie dem Faktenblatt entnehmen.



Autor(in): Mara Konrad
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
E-Mail: Mara.Konrad@wm.bwl.de
Kategorien:
Allgemein


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