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Corona-Verordnung: Änderung bei der Datenerhebung

05.08.2020

Betriebe und Einrichtungen, die bereits zur Erhebung der Kontaktdaten ihrer Gäste verpflichtet sind, dürfen ab 6. August keine E-Mail-Adressen mehr erheben. Dies geht aus der aktualisierten Fassung der Corona-Verordnung hervor, die ab 6. August gültig ist.

Als Grund führt die Landesregierung in einer Pressemitteilung datenschutzrechtliche Bedenken an. Die Datenverarbeitung mittels E-Mail genüge “häufig nicht den Anforderungen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung”.

Beherbergungsbetriebe, das Gastgewerbe, Freizeitparks und andere Anbieter sind laut § 14 CoronaVO verpflichtet, die Daten ihrer Gäste zu erfassen und für vier Wochen zu speichern (siehe auch § 6 CoronaVO).



Autor(in): Martin Knauer
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Pressesprecher
E-Mail: m.knauer@tourismus-bw.de
Kategorien:
Allgemein · Corona · Destinationsmanagement · Recht


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