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Aus gegebenem Anlass: ein kleiner Wut-Schrei

13.10.2020

Verehrte Bundeskanzlerin, werte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten,

bisher war Ihr Kurs in der Corona-Pandemie zumeist nachvollziehbar. Gesundheitsschutz ist ein hohes Gut – ja! Nicht jede Party muss sein – klar! Appelle, aufeinander Rücksicht zu nehmen, weil jeder und jede natürlich auch jeden Mitmenschen anstecken kann – richtig!

Und es mag ja sogar sein, dass in einigen Wochen das öffentliche Leben noch mehr heruntergebremst werden muss. Dann ist es so. Aber Verbote und Gebote müssen stets und auf die jeweilige Situation bezogen schlüssig und verhältnismäßig sein. Innerdeutsche Beherbergungsverbote sind es derzeit nicht. Bisher gibt es keine belastbaren Erkenntnisse darüber, dass ein solches Verbot das Infektionsgeschehen eindämmte. Oder umgekehrt: dass Hotelbetriebe zum Infektionsgeschehen in besonderer Weise beigetragen hätten. Es ist zu hoffen, dass das auch die – inzwischen hier und dort angerufenen – Gerichte so sehen. Der Unsinn mit unterschiedlichen Regelungen tut ein Übriges, die Akzeptanz in der Bevölkerung und bei bestimmten gesellschaftlichen Gruppen zu unterminieren. Was gilt eigentlich gerade wo? Manches lässt sich beim besten Willen nicht mehr begründen. Zum Beispiel, dass Berufspendler selbstverständlich die Grenze von und in „Risikogebiete“ überschreiten dürfen, Urlauber dagegen nicht. Irre: Die Anreise ist erlaubt, die Nacht im Einzelzimmer nicht. Auch kann von Hoteliers nicht ernsthaft erwartet werden, dass sie jeden Gast einer strengen Postleitzahlenprüfung unterziehen. Das ist realitätsfern und steht rechtlich auf ganz wackligen Füßen. Wenn reihenweise Epidemiologen und sogar ein Ober-Mahner wie Karl Lauterbach  nun das Beherbergungsverbot als Fehler und „willkürlich“ bezeichnen, sollte das den politischen Entscheidern zu denken geben.



Autor(in): Andreas Braun
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Geschäftsführer
E-Mail: a.braun@tourismus-bw.de
Telefon: +49 (0)711 / 23858-20
Kategorien:
Allgemein · Braun bloggt · Corona


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4 Kommentare

Kommentare




  1. Kann ich zu 100% unterschreiben lieber Andreas!

  2. Annika Weber sagt:

    100 Punkte!

  3. Lieber Andreas,

    danke für diesen launischen Kommentar zu einem sehr wichtigen Thema.

    Das Beherbergungsverbot ist mittlerweile in der Tat überholt. Zum Glück regt sich nun auch in der Politik vermehrt Widerstand (Deutscher Städte- und Gemeindebund etc.). Ich bin zuversichtlich, dass wir hier in den kommenden Tagen eine Veränderung sehen.

    Letztlich geht es um die grundsätzliche Herausforderung, dass die derzeit gültigen politischen Verordnungen und Empfehlungen zu Covid-19 größtenteils seit dem Frühjahr unverändert sind und dem Erkenntnisstand hinterherhinken. Ein anderes Beispiel ist die allgegenwärtige Vorgabe möglichst häufig Desinfektionsmittel einzusetzen. Zitat vom Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt aus der Südwestpresse am Freitag, den 09.10.2020: “Die Übertragung von Covid-19 findet aussschließlich über den Luftweg statt und nicht über Schmierinfektionen. Insofern ist die Desinfektion von Oberflächen, die wir derzeit noch sehr intensiv betrieben, unsinnig und obsolet.”

    Es ist wichtig, dass wir bezüglich der Regelungen, die den Tourismus unmittelbar betreffen, aufmerksam bleiben und auf Korrekturbedarf hinweisen.

    Viele Grüße
    Louis

  4. Das kann ich auch zu hundert Prozent teilen. Es ist wirklich unsäglich!
    Auch wenn das Beherbergungsverbot vielleicht doch wieder gekippt wird.
    Die Übernachtungsbetriebe sind seit den letzten Tagen in Aufruhr. Die (relativ) gute Stimmung und Zuversicht, die nächsten Wochen und Monate doch irgendwie überstehen zu können, ist in der letzten Woche gekippt!.. Es ist vor allem die Verwirrung und die Widersprüchlichkeit, die – zurecht – den Frust und die Wut erzeugt.

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