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Verschärfte Corona-Regeln ab 2. November

29.10.2020

Bund und Länder haben sich am 28. Oktober auf weitere strenge Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens verständigt, die seit 2. November bundesweit gültig sind. Mit Beschluss vom 1. November hat die Landesregierung Baden-Württemberg ihre Corona-Verordnung entsprechend angepasst und bis 30. November zusätzliche befristete Maßnahmen erlassen. Die neue Verordnung trat am 2. November in Kraft.

Die Landesregierung fordert die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, auf private Reisen, überregionale touristische Ausflüge sowie auf Besuche bei Verwandten, Bekannten und Freunden zu verzichten.

Folgende Regelungen gelten vom 2. bis 30. November im Einzelnen:

  • Übernachtungsangebote sind nur noch “zu geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen, zu privaten Zwecken” gestattet (§ 1a Abs. 5)
  • Restaurants, Gaststätten, Bars, Clubs und Kneipen müssen schließen. Ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen sowie die Verpflegung im Zusammenhang mit zulässigen Übernachtungsangeboten
  • Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Vergnügungsstätten müssen schließen (u.a. Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Kinos, Schwimmbäder, Thermen, Fitnessstudios, Freizeitparks, Zoos und andere Freizeitanbieter)
  • Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Davon ausgenommen ist der Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt
  • Der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr ist untersagt

Fragen und Antworten zu den jüngsten Änderungen der Corona-Verordnung gibt es auf der Webseite der Landesregierung.

Eine detaillierte Auflistung aller zu schließenden und offen bleibenden Einrichtungen in alphabetischer Reihenfolge hat die Landesregierung hier zusammengestellt.

Außerdem gelten seit 2. November zusätzliche Einschränkungen beim Aufenthalt im öffentlichen und privaten Raum. Dort dürfen sich nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen, höchstens aber zehn Personen.

Stand: 2. November 2020



Autor(in): Martin Knauer
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Pressesprecher
E-Mail: m.knauer@tourismus-bw.de
Kategorien:
Allgemein · Baden-Württemberg · Corona


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