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Digitale Einreiseanmeldung für Reisende aus internationalen Risikogebieten

10.11.2020

Die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne wurde zum 8. November 2020 aktualisiert. Neuerungen betreffen u.a. die Dauer der Quarantäne sowie die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreise aus einem internationalen Risikogebiet.

Reisende aus internationalen Risikogebieten sind verpflichtet, sich nach der Einreise in Deutschland für zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Seit 8. November sind betroffene Reisende verpflichtet, sich hierfür unverzüglich nach der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de digital anzumelden. Die dort erhobenen Reise- und Kontaktdaten werden an die am Reiseziel zuständige Gesundheitsbehörde weitergeleitet, um die Einhaltung der Quarantäne überprüfen zu können. Die Quarantäne endet frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise bei Vorliegen eines negativen Coronatests, der frühestens fünf Tage nach der Einreise vorgenommen wurde.

Diese Regelung gilt für alle Reisenden, die sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Ausnahmen werden in § 2 Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne aufgelistet.

Verpflichtungen für Verkehrsunternehmen

Beförderer, Reiseveranstalter, Betreiber von Flughäfen, Häfen und Bahnöfen sind im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Flug- oder Schiffsverkehr verpflichtet, die Einhaltung der Corona-Verordnung zu unterstützen. Dazu gehören die Informationspflicht der Reisenden, das Speichern von Daten Einreisender für 30 Tage sowie die Kontrolle der digitalen Einreiseanmeldung. Details regeln die Anordnungen betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag.

Zusammenfassende Informationen bietet die Website des Bundesgesundheitsministeriums.



Autor(in): Anja Hemmerich
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
familien-ferien, Bus- /Gruppenreisen, Veranstalter
E-Mail: a.hemmerich@tourismus-bw.de
Telefon: +49 (0)711 / 23858-24


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