Bund und Länder haben sich am 25. November auf eine Verlängerung und teilweise Verschärfung der seit 2. November bundesweit gültigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt. Mit Beschluss vom 30. November hat die Landesregierung Baden-Württemberg ihre Corona-Verordnung entsprechend angepasst. Neu ist unter anderem eine Ausnahmeregelung für Beherbergungen im Zusammenhang mit Familienbesuchen an Weihnachten.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg fordert die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Zahl der Kontakte weiter zu reduzieren und möglichst zu Hause zu bleiben. Auch alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen sind zu vermeiden.
Die am 28. Oktober 2020 beschlossenen Maßnahmen für November werden bundesweit bis 20. Dezember 2020 verlängert und wie folgend beschrieben nachgeschärft:
Eine Übersicht zu den jüngsten Änderungen gibt es auf der Webseite der Landesregierung.
Außerdem gelten ab dem 1. Dezember zusätzliche Einschränkungen beim Aufenthalt im öffentlichen und privaten Raum. Dort dürfen sich nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen, höchstens aber fünf Personen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht und sind von dieser Regelung ausgenommen.
Darüber hinaus plant die Landesregierung eine Ausnahmeregelung in der Weihnachtszeit vom 23. – 27. Dezember. In diesem Zeitraum ist die Beschränkung auf zwei Haushalte aufgehoben und Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis mit bis zu zehn Personen sind möglich. Die Landesregierung stellt diese Lockerungen jedoch unter Vorbehalt: “Ob eine solche Lockerung realisiert werden kann, hängt entscheidend von der weiteren Entwicklung des pandemischen Geschehens ab und wird Mitte Dezember 2020 geprüft und entschieden.”
Beherbergungen im Zusammenhang mit Familienbesuchen an Weihnachten (23. bis 27. Dezember) werden inzwischen als besondere Härtefälle eingestuft und sind zulässig. Weiterhin nicht erlaubt sind in dieser Zeit Beherbergungen zu touristischen Zwecken (Urlaub, Städtereisen etc.).
Für Silvester sind in Baden-Württemberg keine Lockerungen der Kontaktbeschränkungen vorgesehen.