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Verschärfte Corona-Verordnung seit Montag in Kraft

25.01.2021

Im Anschluss an die Bund-Länder-Beratungen der vergangenen Woche hat die Landesregierung am Samstag eine nochmals verschärfte Corona-Verordnung erlassen, die am Montag in Kraft trat. Die Gültigkeit der Verordnung wurde bis einschließlich 14. Februar 2021 verlängert.

Die Änderungen betreffen insbesondere eine erweiterte Maskenpflicht. Seit 25. Januar muss in folgenden Bereichen eine medizinische Maske (OP-Maske nach DIN EN 14683:2019-10, FFP2-Maske nach DIN EN 149:2001 oder Atemschutzmaske der Normen KN95/N95) getragen werden:

  • im öffentlichen Personenverkehr (inkl. Wartebereiche sowie Bahnhofs- und Flughafengebäude)
  • beim Einkaufen (inkl. Warte- und Zugangsbereiche sowie Parkflächen)
  • in Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten
  • in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • während Veranstaltungen der Religionsausübung
  • Kinder von 6 bis 14 Jahren dürfen auch in diesen Bereichen weiterhin Alltagsmasken tragen

Fragen und Antworten zur neuen Verordnung hat die Landesregierung hier zusammengestellt.



Autor(in): Martin Knauer
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Pressesprecher
E-Mail: m.knauer@tourismus-bw.de
Kategorien:
Allgemein · Corona


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