Im Anschluss an die Bund-Länder-Beratungen der vergangenen Woche hat die Landesregierung am Samstag eine nochmals verschärfte Corona-Verordnung erlassen, die am Montag in Kraft trat. Die Gültigkeit der Verordnung wurde bis einschließlich 14. Februar 2021 verlängert.
Die Änderungen betreffen insbesondere eine erweiterte Maskenpflicht. Seit 25. Januar muss in folgenden Bereichen eine medizinische Maske (OP-Maske nach DIN EN 14683:2019-10, FFP2-Maske nach DIN EN 149:2001 oder Atemschutzmaske der Normen KN95/N95) getragen werden:
Fragen und Antworten zur neuen Verordnung hat die Landesregierung hier zusammengestellt.