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Soforthilfeprogramm Reisebusbranche wird laut BMVI verlängert

Wie TN-Deutschland berichtet, wird das Bundesverkehrsministerium (BMVI) das Soforthilfeprogramm Reisebusbranche nochmals verlängern und ausgeweiten. Die Antragsfrist ist nun der 31. Mai 2021. Der berücksichtigungsfähige Zeitraum wird auf die Monate November und Dezember 2020 ausgedehnt. Anträge können ab Mittwoch, den 28. April, beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Die entsprechende Dritte Änderungsrichtlinie soll voraussichtlich am 28. April in Kraft treten. Das BMVI weist ausdrücklich darauf hin, dass das elektronische Antragssystem geschlossen wird, wenn keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen bearbeitet.

 

INFORMATION

Eine entsprechende Mitteilung des BAG finden Sie hier.
Nähere Informationen werden in Kürze auf der Webseite des BAG zur Verfügung stehen.



Autor(in): Manuel Mielke
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Stabstelle Kommunikation & Koordination
E-Mail: m.mielke@tourismus-bw.de


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