Der Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern (Fewo-Verband) kritisiert in seiner jüngsten Stellungnahme, dass Ferienobjekte selbst in Landkreisen, die dauerhaft einen stabilen Inzidenzwert von 100 unterschreiten, ihren Betrieb nicht wieder aufnehmen dürfen. „Im April wurde das Infektionsschutzgesetz geändert, um mit einer Notbremse die dritte Corona-Welle zu brechen und den Flickenteppich aus landesrechtlichen Regelungen abzuschaffen. Die Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern wurde bundeseinheitlich, ab dem Schwellenwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche auf den Landkreis bezogen, untersagt. Aber es wurde in §28b Absatz 2 Satz 1 der Norm auch ein Öffnungsmechanismus festgeschrieben, sobald der Wert stabil unterschritten wird“, so der Präsident des Fewo-Verbands, Daniel Rousta.
Dieser pocht nun darauf, dass dieses Öffnungsprinzip auch auf Ferienwohnungen und -häuser ausgeweitet wird. Gleichzeitig fordert der Verband alle Landesregierungen auf, keine strengeren Vorgaben für den Tourismusbereich in ihrem jeweiligen Bundesland mehr zu erlassen und auslaufende Infektionsschutzverordnungen nicht zu verlängern, damit das Bundesgesetz Klarheit schaffen könne. „Die Landesregierungen haben der Novelle des Bundesgesetzes im Bundesrat zugestimmt und damit den Schwellenwert von 100 anerkannt. Den Bürgern wurde das Gesetz schmackhaft gemacht, um den vielzitierten Flickenteppich zu vermeiden. Jetzt erleben wir, dass doch wieder jede Ministerpräsidentin und jeder Ministerpräsident eigene Machtfantasien durchsetzt […]“, erklärte der Verbandschef. Das Anliegen des Verbands ist klar: Überall dort, wo ein rückläufiger Inzidenzwert es erlaubt, müssen private Ferienunterkünfte sehr zeitnah wieder öffnen dürfen.
INFORMATION
Die vollständige Stellungnahme des Verbands der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern finden Sie auf dessen Webseite.