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Einreisequarantäne teilweise aufgehoben

13.05.2021

Mit der am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedeten neuen, bundeseinheitlichen Coronavirus-Einreiseverordnung fällt die generelle Einreisequarantäne: Negativ auf Covid-19 Getestete sowie Geimpfte und Genesene müssen damit nicht mehr in eine Quarantäne, außer die Rückreise nach Deutschland erfolgt aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet. Die bisherige baden-württembergische Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne wurde aufgehoben.

Digitale Einreiseanmeldung bleibt bestehen

Nach wie vor gilt: Reisende, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen und sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem als Risikogebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich vor der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de digital anzumelden. Die dort erhobenen Reise- und Kontaktdaten werden an die am Reiseziel zuständige Gesundheitsbehörde weitergeleitet, um ggf. die Einhaltung der Quarantäne überprüfen zu können.

Einreisequarantäne teilweise aufgehoben

Nach der Einreise aus einem Risikogebiet gilt zwar weiterhin eine sofortige Absonderungspflicht. Wer jedoch bei der digitalen Einreiseanmeldung einen Genesenennachweis, einen Impfnachweis oder einen negativen Testnachweis übermittelt, kann künftig die häusliche Quarantäne vorzeitig beenden. Wer aus einem Hochinzidenzgebiet einreist, kann frühestens fünf Tage nach der Einreise eine Testung vornehmen, um die Quarantäne zu verkürzen. Nach Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet dauert die Quarantäne 14 Tage, eine vorzeitige Beendigung ist nicht möglich.

Nachweispflicht

Reisende im Luftverkehr und jene, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Hochinzidenzgebiet oder in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen bereits bei Einreise einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis mitführen und diesen sowohl den zuständigen Behörden bei Einreise auf Anforderung sowie ggf. dem Beförderungsunternehmen vor Antritt der Reise vorlegen.

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung tritt am 13. Mai 2021 in Kraft.



Autor(in): Martin Knauer
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Pressesprecher
E-Mail: m.knauer@tourismus-bw.de
Kategorien:
Allgemein · Baden-Württemberg · Corona · Recht


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