Menü

DRV Onlineseminar zur Überbrückungshilfe III Plus am 15. Juni

Die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen dauern in einigen Branchen weiter an. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat daher am 9. Juni bekanntgegeben, deshalb die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus zu verlängern. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt eine Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Passend dazu bietet der Deutsche Reiseverband (DRV) kommenden Dienstag, 15. Juni, von 16:00 bis 17:30 Uhr ein Onlineseminar zur Überbrückungshilfe III Plus an.
Darin widmet sich Referent Michael Althoff unter anderem den folgenden Aspekten:

  • Auswirkungen der Beihilfe auf die mögliche Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfen
  • Die wichtigsten Regelungen der neuen Bundesregelung Schadensausgleich
  • Wie Reisebüros und Reiseveranstalter von der neuen Bundesregelung profitieren können
  • Umsetzung im Rahmen bestehender und neuer Anträge auf Überbrückungshilfen
  • Die wichtigsten Eckpunkte der Überbrückungshilfe III Plus

 

INFORMATION

Die Teilnahme ist für DRV-Mitglieder kostenfrei. Nicht-Mitglieder zahlen einen Beitrag in Höhe von 29 Euro.

Weitere Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie auf der Website des DRV.



Autor(in): Manuel Mielke
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Stabstelle Kommunikation & Koordination
E-Mail: m.mielke@tourismus-bw.de


Als PDF speichern
Seite Teilen Über:
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


Weitere Artikel