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Bundesregierung beschließt Testpflicht für alle Einreisenden ab 1. August

02.08.2021

Vom 1. August 2021 an müssen alle Personen ab 12 Jahren bei Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen aktuellen Testnachweis vorlegen, es sei denn, sie sind geimpft oder genesen. Die Pflicht, einen Nachweis für eins der 3 G (geimpft, genesen oder getestet) vorzulegen, ist Teil der neuen Einreiseverordnung, die vom Kabinett beschlossen worden ist. Sie trat am 1. August 2021 in Kraft.

Bislang gilt die Testpflicht schon für die Einreise mit dem Flugzeug aus jedem anderen Land. Ab Sonntag gilt sie auch für Reisen mit der Bahn, im Bus, auf dem Schiff und im Individualverkehr. Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. Für die Berechnung dieser Zeiträume ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden.
Zugleich werden die Einreiseregeln vereinfacht, indem die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt. Es gelten künftig nur noch zwei Kategorien: Hochrisikogebiete (mit 10 Tage Quarantäne für Nicht-Geimpfte/Nicht-Genesene, nach 5 Tagen Freitesten möglich, für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne nach dem fünften Tag der Einreise automatisch) und Virusvariantengebiete (in der Regel keine Verkürzung der Quarantäne möglich).

 

INFORMATION

Die Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung trat am 1. August 2021 in Kraft. Auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie eine Kurzübersicht der neuen Corona-Einreiseregeln. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Einreise-Verordnung finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.



Autor(in): Manuel Mielke
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Stabstelle Kommunikation & Koordination
E-Mail: m.mielke@tourismus-bw.de
Kategorien:
Corona


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