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Land verlängert Corona-Finanzhilfen für Dienstleistungsunternehmen

05.08.2021

Das Land Baden-Württemberg hat die Finanzhilfen für Dienstleistungsunternehmen verlängert, die von der Corona-Krise betroffen sind.

Der Förderzeitraum für den so genannten “Tilgungszuschuss Corona II” wurde daher auf den 30. September 2021 verlängert. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.  Antragsberechtigt sind Unternehmen und Soloselbständige des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie Dienstleistungsunternehmen des Sports, der Unterhaltung und Erholung und Sportvereine. Die Förderung soll dazu dienen, Raten für Kredite oder für Mietkauf- und Leasingverträge zu bezahlen.

 

INFORMATION

Weitere Informationen zum Förderprogramm und dessen Beantragung finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.



Autor(in): Manuel Mielke
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Stabstelle Kommunikation & Koordination
E-Mail: m.mielke@tourismus-bw.de
Kategorien:
Corona · Förderung


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