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Warnstufe tritt in Kraft

03.11.2021

Am Mittwoch (3. November) tritt in Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe in Kraft. Das Landesgesundheitsamt hat die zweite Pandemiestufe ausgerufen, weil landesweit an zwei Werktagen hintereinander die kritische Marke von 250 mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten überschritten worden war.

Die Ausrufung der Warnstufe hat vor allem Auswirkungen für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene zur Folge. In der Warnstufe müssen nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einen PCR-Test vorlegen – insbesondere in Innenräumen. Das betrifft etwa Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Mit der Warnstufe entfällt auch die Befreiung von der Maskenpflicht beim 2G-Optionsmodell für immunisierte Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte. Ein Haushalt darf sich in der Warnstufe nur noch mit fünf weiteren Personen treffen – ausgenommen sind auch hier Geimpfte oder Genesene, Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der STIKO besteht.

Weitere Informationen gibt es beim Gesundheitsministerium Baden-Württemberg.



Autor(in): Martin Knauer
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Pressesprecher
E-Mail: m.knauer@tourismus-bw.de
Kategorien:
Corona


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