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Alarmstufe tritt in Kraft

17.11.2021

Am Mittwoch (17. November) ist in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe in Kraft getreten. Das Landesgesundheitsamt hat die höchste Pandemiestufe ausgerufen, weil landesweit an zwei Werktagen hintereinander die kritische Marke von 390 mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten überschritten worden war.

In vielen Bereichen gilt deshalb ab sofort die 2G-Regel, etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder bei Veranstaltungen. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben.

In der Alarmstufe darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt. Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung, das heißt, für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Von der 3G-Regel ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote.

Nicht von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen betroffen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises beziehungsweise eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang.

Weitere Informationen gibt es bei der Landesregierung Baden-Württemberg.



Autor(in): Sannah Mattes
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Stellvertretende Pressesprecherin
E-Mail: s.mattes@tourismus-bw.de
Telefon: +49 (0)711 / 23858-16
Kategorien:
Corona · Gesundheit


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