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Klarstellung zu Schülertestungen in den Weihnachtsferien

14.12.2021

Schülerinnen und Schüler zwischen 6 und 18 Jahren müssen in den Weihnachtsferien einen aktuellen Testnachweis oder einen Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen, wenn sie 3G- oder 2G-Einrichtungen besuchen möchten. Dies geht aus einem offiziellen Schreiben des Kultusministeriums Baden-Württemberg hervor. Die Befreiung von der Testpflicht ist damit in den Schulferien aufgehoben. Dies hat auch für Reisende mit Kindern sowie für Betriebe entsprechende Auswirkungen.

Auf Nachfrage hat das Sozialministerium Baden-Württemberg in diesem Zusammenhang nun klargestellt, dass gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 CoronaVO “bei Zutritt und (…) alle drei Tage ein negativer Antigentest vorzulegen ist”. Darüber hinaus gilt für Schülerinnen und Schüler auch in den Einrichtungen der Beherbergungsbetriebe die Nachweispflicht: “Auch für die zusätzliche Nutzung beispielsweise des zugehörigen Hotelrestaurants genügt der einmal alle drei Tage erneuerte negative Testnachweis”.

Die erforderlichen Tests können laut Sozialministerium sowohl in einem offiziellen Testzentrum wie auch im Beherbergungsbetrieb vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden (§ 5 Abs. 4 Nr. 1 CoronaVO). Im Unterschied zu offiziellen Testnachweisen gelte letzterer jedoch nicht für externe Einrichtungen oder Veranstaltungen, wohl aber für interne Angebote des Beherbergungsbetriebs (z. B. Hotelrestaurant).

Nach dem Ende der Weihnachtsferien erhalten nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler wieder Zutritt nach Vorlage des Schülerausweises. Das geht ebenfalls aus dem Schreiben des Kultusministeriums hervor. Für Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 17 Jahren gilt diese Regelung allerdings nur noch bis 31. Januar 2022. Laut Webseite der Landesregierung geht diese davon aus, “dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.”

 



Autor(in): Martin Knauer
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Pressesprecher
E-Mail: m.knauer@tourismus-bw.de
Kategorien:
Corona · Destinationsmanagement


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