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Energiekrise: Neue Förderprogramme des Landes

23.11.2022

Ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes hat die Landesregierung von Baden-Württemberg eigene Förderprogramme zur Bewältigung der Energiekrise auf den Weg gebracht. „Als eines der ersten Bundesländer unterstützen wir unseren Mittelstand in dieser Krise mit eigenen Programmen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag nach der Sitzung des Ministerrats in Stuttgart. „Für viele kleinere Betriebe ist es erst einmal wichtig, Beratung zu erhalten, wie sie zu kurzfristig benötigter Liquidität kommen und wie sie auch beispielsweise gegenüber Energiepreisschwankungen resilienter werden können“, so Kretschmann. Gleichzeitig wolle man mit den Fördermaßnahmen Unternehmen schnell und zielgerichtet mit Liquidität versorgen.

Liquiditätshilfe der Landesregierung

Im Rahmen des neuen „Liquiditätskredits (Plus)“, der über die L-Bank angeboten wird, unterstützt die Landesregierung kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups sowie Freiberufler mit einem befristeten Kredit-Förderprogramm mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss. Mit dem Liquiditätskredit (zwischen 10.000 Euro bis fünf Millionen Euro) sollen die Unternehmen in der Lage sein, sich mit fehlenden Betriebsmitteln ausstatten zu können. Unternehmen mit einem sehr hohen Energiekostenanteil (mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz) erhalten auf Nachweis zusätzlich zum günstigen Zinssatz von derzeit 2,1 Prozent (in der besten Bonitätsklasse) einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent, maximal 300.000 Euro. Förderfähig sind außerdem Betriebsmittel zur Konsolidierung, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit, für Umschuldungen oder auch etwa zur Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten sowie Mittel für Betriebsübernahmen. Das Programm startet am 1. Dezember 2022 und ist befristet bis 31. März 2023.

Krisenberatung Energiekostenentlastung

Die „Krisenberatung Energiekostenentlastung“ der Landesregierung ist eine branchenübergreifende Unterstützungsmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg, um den wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der enormen Energiekostenbelastung entgegenzuwirken. Das Förderprogramm läuft vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023 und beinhaltet eine viertägige, kostenfreie Krisenberatung. Diese umfasst unter anderem die Unterstützung bei der Beschaffung kurzfristig verfügbarer Liquidität in Zusammenarbeit mit L-Bank, Bürgschaftsbank und Hausbank, die Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen, die Reduktion der Anfälligkeit gegenüber Energiepreisschwankungen, die Identifikation von Ansätzen zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden sowie Energieeffizienzmaßnahmen mit betriebswirtschaftlichem Fokus. Zielgruppen des Programms sind kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe aus Handwerk, Industrie, Handel, Gastgewerbe und sonstigen Dienstleistungsbereichen.

Neue Info-Seite im Tourismusnetzwerk Baden-Württemberg

Um künftig laufend über aktuelle Förderprogramme, rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten zum Energiesparen zu informieren, wurde im Tourismusnetzwerk Baden-Württemberg eine neue Sonderseite zur Energiekrise eingerichtet. Dort finden sich weiterführende Links zu den relevantesten Informationen. Wenn Sie weitere hilfreiche Seiten kennen, die hier verlinkt werden sollten, informieren Sie uns bitte unter b2b@tourismus-bw.de.

Weitere Informationen zu den neuen Förderprogrammen gibt es in einer Pressemitteilung der Landesregierung.



Autor(in): Martin Knauer
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Pressesprecher
E-Mail: m.knauer@tourismus-bw.de


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