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Härtefallhilfe Energie kommt im März

15.02.2023

Die Landesregierung hat am Dienstag (14. Februar) die Umsetzung der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) beschlossen, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht. Durch diese Härtefallhilfen werden KMU, die im Einzelfall durch besonders stark gestiegene Energiekosten betroffen sind, unterstützt. Das vom Land konzipierte Härtefallprogramm stellt darauf ab, die KMU energieträgerunabhängig zu fördern – einschließlich Pellets und Öl.

Das Programm hilft in einem ersten Schritt Unternehmen, die im Jahr 2022 aufgrund von Energiekostensteigerungen ein negatives betriebliches Ergebnis erzielten (EBITDA), mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichneten und eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent aufwiesen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten mit Sitz in Baden-Württemberg.

Anträge sollen voraussichtlich im Laufe des März bei der L-Bank gestellt werden können. Allerdings ist Baden-Württemberg dabei auf den Bund angewiesen, denn das Programm wird aus Bundesmitteln finanziert. Die Bundesmittel dürfen zweckgebunden nur für Härtefälle eingesetzt werden, da die Härtefallhilfen die Strom- und Gaspreisebremsen sowie den Dezemberzuschlag des Bundes ergänzen.

Für eine mögliche Förderlinie für 2023 sollen zunächst die Erfahrungswerte zur Wirksamkeit der Preisbremsen des Bundes sowie der Anwendung der ersten Förderlinie für 2022 abgewartet werden.

Informationen zu weiteren Hilfsprogrammen sowie Links zu Energiespartipps gibt es auch auf einer Sonderseite zur Energiekrise hier im Tourismusnetzwerk.



Autor(in): Martin Knauer
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Pressesprecher
E-Mail: m.knauer@tourismus-bw.de
Kategorien:
Aktuelles · Baden-Württemberg


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