Soforthilfe Dezember der Bundesregierung:
Neben privaten Haushalten profitieren auch kleine und mittelständische Unternehmen, die Gas oder Fernwärme nutzen, von der Soforthilfe des Bundes. Betrieben, die über Standardlastprofile abgerechnet werden und die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, wird die Abschlagszahlung im Dezember erlassen
Liquiditätshilfe der Landesregierung:
Im Rahmen des neuen „Liquiditätskredits (Plus)“, das über die L-Bank angeboten wird, unterstützt die Landesregierung kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups sowie Freiberufler mit einem befristeten Kredit-Förderprogramm mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss. Mit dem Liquiditätskredit (von 10.000 bis fünf Millionen Euro) sollen die Unternehmen in der Lage sein, sich mit fehlenden Betriebsmitteln auszustatten. Unternehmen mit einem sehr hohen Energiekostenanteil (mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz) erhalten auf Nachweis zusätzlich zum günstigen Zinssatz von derzeit 2,1 Prozent (in der besten Bonitätsklasse) einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent, maximal 300.000 Euro. Förderfähig sind außerdem Betriebsmittel zur Konsolidierung, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit, für Umschuldungen oder auch etwa zur Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten sowie Mittel für Betriebsübernahmen. Das Programm startet am 1. Dezember 2022 und ist befristet bis 31. März 2023.
Härtefallhilfen Energie der Landesregierung:
Mit der Härtefallhilfe der Landesregierung werden kleine und mittlere Unternehmen, die im Einzelfall durch besonders stark gestiegene Energiekosten betroffen sind, unterstützt. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Energieträger.