Menü

Informationen zur Energiekrise

Die aktuelle Energiekrise stellt die Tourismusbranche vor große Herausforderungen. Zu den dramatisch steigenden Gas-, Öl- und Stromkosten kommen auf Gästeseite eine wachsende Unsicherheit und Zurückhaltung bei Reise- und anderen Konsumentscheidungen.

Auf dieser Seite haben wir Links zu den wichtigsten Informationen rund um Förderprogramme, gesetzliche Grundlagen und Energiespartipps zusammengestellt. Wenn Sie weitere hilfreiche Seiten kennen, die hier verlinkt werden sollten, informieren Sie uns bitte unter b2b@tourismus-bw.de.

Hilfs- und Förderprogramme

Soforthilfe Dezember der Bundesregierung:

Neben privaten Haushalten profitieren auch kleine und mittelständische Unternehmen, die Gas oder Fernwärme nutzen, von der Soforthilfe des Bundes. Betrieben, die über Standardlastprofile abgerechnet werden und die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, wird die Abschlagszahlung im Dezember erlassen

Liquiditätshilfe der Landesregierung:

Im Rahmen des neuen „Liquiditätskredits (Plus)“, das über die L-Bank angeboten wird, unterstützt die Landesregierung kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups sowie Freiberufler mit einem befristeten Kredit-Förderprogramm mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss. Mit dem Liquiditätskredit (von 10.000 bis fünf Millionen Euro) sollen die Unternehmen in der Lage sein, sich mit fehlenden Betriebsmitteln auszustatten. Unternehmen mit einem sehr hohen Energiekostenanteil (mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz) erhalten auf Nachweis zusätzlich zum günstigen Zinssatz von derzeit 2,1 Prozent (in der besten Bonitätsklasse) einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent, maximal 300.000 Euro. Förderfähig sind außerdem Betriebsmittel zur Konsolidierung, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit, für Umschuldungen oder auch etwa zur Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten sowie Mittel für Betriebsübernahmen. Das Programm startet am 1. Dezember 2022 und ist befristet bis 31. März 2023.

Härtefallhilfen Energie der Landesregierung:

Mit der Härtefallhilfe der Landesregierung werden kleine und mittlere Unternehmen, die im Einzelfall durch besonders stark gestiegene Energiekosten betroffen sind, unterstützt. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Energieträger.

Bundesförderung für effiziente Gebäude:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informiert über Förderprogramme zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz informiert über eine geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme.

Krisenberatung Energiekostenentlastung:

Die „Krisenberatung Energiekostenentlastung“ der Landesregierung ist eine branchenübergreifende Unterstützungsmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg, um den wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der enormen Energiekostenbelastung entgegenzuwirken. Das Förderprogramm läuft vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023 und umfasst eine viertägige, kostenfreie Krisenberatung rund um die Themen Liquidität, Energieeffizienz, Preisgestaltung usw.

Gesetzliche Vorgaben zum Energiesparen

Seit 1. September 2022 gelten für Unternehmen und öffentliche Stellen verschiedene Vorschriften, die den Energieverbrauch reduzieren sollen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV). Einen Überblick zu den einzelnen Vorschriften und Maßnahmen gibt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

Teilen über: