Sie arbeiten in einer Touristinformation oder im Stadtmarketing und fragen bei Ihren Gastgebern und Leistungsträgern Bilder zur Verwendung auf Websites, zur Social-Media-Kommunikation, in Broschüren oder der Datenbank mein.toubiz an? Auch die TMBW fragt regelmäßig Bildmaterial bei den Partnerinnen und Partnern im Land ab. Um die Bilder von Dritten uneingeschränkt nutzen zu können, müssen einige Punkte geklärt sein. Grundlage ist ein Bildrechteformular, das ebenfalls als Mustervorlage für Regionen und Orte in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt wird.
Im Seminar mit Frau Brum wird u.a. auf folgende Punkte eingegangen:
- Warum ein Bildrechteformular?
- Grundsätzliches zu den Rechten an Bildern im Hinblick auf Urheberrecht, Bildnisrecht, Eigentum, Hausrecht, gewerbliche Schutzrechte
- Vertragsschluss, insb. Ablauf und Form
- Vertragsinhalt, insb. Vertragsgegenstand, Nutzungsrechte, Namensnennung, Credits, Rechte Dritter, Rechtegarantie, Haftungsfreistellung