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“Das neue Reiserecht – Veränderungen und Auswirkungen” – Informationsabend für Privatvermieter & Gastgeber

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26. Apr 2018 | 17:00 - 20:00

Der deutsche Gesetzgeber hat im Juni 2017 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Pauschalreise-Richtlinie 2015 verabschiedet. Die neuen komplexen Vorschriften gelten ab dem 1. Juli 2018.
Nicht nur für die Reisebranche, sondern auch für Privatvermieter und gewerbliche Gastgeber ergeben sich wesentliche rechtliche Veränderungen, die sich auf die tägliche Arbeit auswirken.
Eine rechtzeitige Information über diese Vorschriften ist für Gastgeber von großer Bedeutung.
Rechtsverstöße können Schadensersatzverpflichtungen oder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen. Geschäftsbedingungen, Formulare, insbesondere aber auch Arbeitsabläufe müssen an die neue Rechtslage angepasst werden.

Für alle Gastgeber ist es demnach außerordentlich wichtig, sich über die neuen gesetzlichen Vorschriften zu informieren und sich mit Maßnahmen auf die neuen Bestimmungen einzustellen.
In dem Vortrag vermittelt Rechtsanwalt Noll praxisnah die rechtlichen Auswirkungen des neuen Reiserechts auf die Praxis von gewerblichen und privaten Gastgebern.

Termin / Ort:
Wann ? – 26. April 2018 von 17:00 – 20:00 Uhr
Wo? – Stift Bad Urach, Bismarckstraße 12, 72574 Bad Urach

Themenliste:
o Gesetzgebungsverfahren und Inkrafttreten der neuen Vorschriften
o Maßnahmen der Gastgeber zur Vorbereitung auf die neue Rechtslage
o Definition der Pauschalreise und der Pauschalreiseleistungen
o Ausnahmen von der Anwendung des neuen Pauschalreiserecht, insbesondere für die Angebote und Tätigkeitsformen von Gastgebern
o Die neuen rechtlichen Tätigkeitsformen und die Einordnung der Angebote von Gastgebern in diesen Tätigkeitsformen
o Die gewollte Vermarktung eigener Pauschalangebote des Gastgebers
o Die Zusammenarbeit des Gastgebers bei Pauschalangeboten der Inlandstourismusstellen und bei der Vermittlung der eigenen Pauschalangebote des Gastgebers
o Die Vermittlungstätigkeit des Gastgebers bei der Vermittlung fremder Leistungen
o Versicherungsfragen und Fragen des Inkassos

Referent
Als Referenten konnte die TG Mythos Schwäbische Alb einen der führenden Spezialanwälte für das Recht des Inlandstourismus und das Gastgeberrecht in Deutschland, Herrn Rechtsanwalt Rainer Noll, Anwaltskanzlei Noll & Hütten Rechtsanwälte verpflichten.

An den Vortrag schließt sich eine ausführliche Fragerunde an, die der Referent traditionell unter sein Motto stellt, dass er den Vortragsraum nicht verlässt, ehe die letzte Frage nicht beantwortet ist.

Zielgruppe
Eingeladen sind Privatvermieter und Gastgeber von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen & Privatzimmern sowie weitere touristische Leistungsträger.

Anmeldung
Anmeldungen über das Anmeldungsformular bis 23.02.2018 an
Mythos Schwäbische Alb
Bismarckstraße 21
72574 Bad Urach
E-Mail: karl@mythos-alb.de
Fax: 07125 / 150 6040
Telefon: 01275 / 150600

Foto: Anton Lichtenberger

Details

Datum:
26. Apr 2018
Zeit:
17:00 - 20:00
Kategorien:
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Veranstaltung-Tags:
, , , ,

Veranstaltungsort

Stift Urach
Bismarckstr. 12
Bad Urach, Baden-Württemberg 72574 Deutschland
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Weitere Angaben

Dozent
Rechtsanwalt Rainer Noll, Anwaltskanzlei Noll & Hütten Rechtsanwälte
Ansprechpartner
Birgit Karl, TG Mythos Schwäbische Alb
Gebühr
Siehe Anmeldungsformular