Bei Abbildungen von Menschen (z. B. Foto, Video) liegt eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor und damit findet im nicht rein privaten Bereich das deutsche und europäische Datenschutzrecht Anwendung. Hier gibt es einige Punkte zu beachten, wenn Aufnahmen auf der Straße oder einer Veranstaltung gemacht werden und weder eine Einwilligung der Abgebildeten vorliegt oder ein Vertrag zur Bildnisnutzung geschlossen wurde. Welche Punkte müssen erfüllt sein, damit das Interesse des Fotografen/ des Auftraggebers höher bewertet wird als die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen und somit die Datenverarbeitung rechtmäßig ist?
Im Seminar mit Frau Brum wird u.a. auf folgende Punkte eingegangen:
- Grundsätzliches zum Bildnisrecht und der EU-DSGVO und des Datenschutzrechts
- Definition „berechtigtes Interesse“
- Berechtigtes Interesse vs. Persönlichkeitsrechte
- Erfüllung der Datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Informationspflicht
- Checkliste für Fotografie im freien Raum und bei Veranstaltungen