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Neues Reiserecht im Inlandstourismus (EU-Pauschalreiserichtlinie)

Am 1. Juli 2018 trat das geänderte Pauschalreiserecht in Kraft. Dieses kann sich auch auf die Arbeit von Touristinfos und Tourismusorganisationen treffen, sofern sie Reisenden beim Besuch in der Vertriebsstelle zwei verschiedene Reiseleistungen anderer Unternehmen vermitteln, etwa ein Theaterticket und den Transfer dorthin. Durch ein solches „Vermitteln verbundener Reiseleistungen“ kommt zwar keine Pauschalreise zustande, aber es entstehen formale Informationspflichten.

Einen Praxisleitfaden zum neuen Reiserecht im Inlandstourismus hat der Deutsche Tourismusverband (DTV) erstellt.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat entsprechende Merkblätter für Tourismusschaffende herausgegeben:

Die Schwarzwald Tourismus GmbH (STG) hat ein Merkblatt veröffentlicht, welche Auswirkungen die EU-Pauschalreiserichtlinie auf die touristische Arbeit in Bezug auf Gästekarten hat.

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