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Verordnung über die elektronische Speicherung von Daten zur Einhaltung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten

27.07.2020
Zur Kenntnisnahme:
Hiermit möchten wir auf die Änderungen im Bundesmeldegesetz hinweisen: Der Bund hat die §§ 29, 30 BMG geändert und die „Verordnung über die elektronische Speicherung von Daten zur Einhaltung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten (Beherbergungsmeldedatenverordnung – BeherbMeldV)“ erlassen. Durch die Änderungen wird das elektronische Meldeverfahren neben dem handschriftlich zu unterschreibenden Meldeschein ermöglicht.


Autor(in): Verena Albrecht
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Wissensmanagement / Marktforschung
E-Mail: v.albrecht@tourismus-bw.de
Telefon: +49 (0)711 / 23858-51


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