Zur Kenntnisnahme:
Hiermit möchten wir auf die Änderungen im Bundesmeldegesetz hinweisen: Der Bund hat die §§ 29, 30 BMG geändert und die „Verordnung über die elektronische Speicherung von Daten zur Einhaltung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten (Beherbergungsmeldedatenverordnung – BeherbMeldV)“ erlassen. Durch die Änderungen wird das elektronische Meldeverfahren neben dem handschriftlich zu unterschreibenden Meldeschein ermöglicht.
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
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