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Einreise aus Risikogebieten: Was gilt aktuell in Baden-Württemberg?

23.10.2020

Im Hinblick auf die gültigen Einreisebestimmungen für Reisende aus dem Ausland herrscht unter Gastgebern und Hoteliers eine wachsende Verunsicherung. Hinzu kommt, dass immer mehr Nachbarländer vollständig zu Risikogebieten erklärt werden. Die seit geraumer Zeit angekündigte Verschärfung der Quarantäneregelung soll bis 8. November von den Ländern umgesetzt werden. Ein Überblick zu den aktuell gültigen und geplanten Regelungen.

Die aktuelle Situation in Baden-Württemberg

Maßgeblich für die Einreise aus Risikogebieten ist die Corona-Verordnung Einreisequarantäne und Testung. Diese schreibt unter anderem vor, dass sich Gäste, „die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, das in diesem Zeitraum Risikogebiet […] war oder noch ist“, unverzüglich und für 14 Tage in Quarantäne begeben müssen (§ 3 Abs. 1).

Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten aktuell unter anderem für Gäste, die sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) oder für Gäste, die aus einer Grenzregion einreisen und sich weniger als 24 Stunden in Baden-Württemberg aufhalten (§ 4 Abs. 1 Nr. 5).

Außerdem gilt die Quarantänepflicht nicht für Reisende, die der zuständigen Behörde ein ärztliches Zeugnis (negativer Coronatest) vorlegen (§ 4 Abs. 5). Der Test kann maximal 48 Stunden vor der Einreise bereits im Heimatland vorgenommen werden. Das ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Eine Übersicht der Staaten, aus denen Coronatests anerkannt werden, gibt es beim Robert Koch Institut.

Darüber hinaus besteht generell für alle Einreisenden aus Risikogebieten die Verpflichtung, ein ärztliches Zeugnis „unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, gegenüber der für sie zuständigen Behörde vorzulegen“ (§ 2 Abs. 1).

Geplante Zwangsquarantäne und digitale Einreiseanmeldung ab 8. November

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die bestehenden Quarantäneregelungen zusätzlich zu verschärfen. Dies geht aus einer von der Bundesregierung veröffentlichten Muster-Quarantäneverordnung hervor.

Demnach sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Generelle Quarantänepflicht für Reisende aus Risikogebieten für einen Zeitraum von zehn Tagen nach der Einreise
  • Ende der Quarantäne frühestens fünf Tage nach der Einreise bei Vorlage eines negativen Coronatests, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden darf
  • Ausnahmen von der Quarantänepflicht u.a. für Durchreisende, den Grenzverkehr (bis zu 24 Stunden Aufenthalt) oder Verwandtenbesuche
  • Elektronische Registrierung vor der Einreise über eine neue Digitale Einreiseanmeldung

Welche der genannten Regelungen in Baden-Württemberg umgesetzt werden, bleibt weiterhin abzuwarten. Laut Bundesregierung ist geplant, dass die neuen Regelungen in den einzelnen Ländern spätestens zum 8. November in Kraft treten.

(Hinweis: Informationen zu den Corona-Verordnungen der Landesregierung sind an dieser Stelle generell nicht rechtsverbindlich.)



Autor(in): Martin Knauer
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Pressesprecher
E-Mail: m.knauer@tourismus-bw.de


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