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Verlängerung und Anpassung der Corona-Verordnung zum 26. Juli 2021

26.07.2021

Mit Beschluss vom 23. Juli 2021 hat die Landesregierung die aktuell gültige Corona-Verordnung erneut verlängert und angepasst. Die Änderungen traten am 26. Juli 2021 in Kraft und gelten vorläufig bis zum 23. August 2021.

Grundsätzlich hält die Landesregierung mit der neuen Verordnung an ihrem seit dem 28. Juni gültigen Stufenplan fest. Die kleineren Anpassungen betreffen u.a. die Bereiche öffentliche Veranstaltungen, touristischer Verkehr, Volks- und Stadtfeste, Clubs und Diskotheken sowie Märkte.

So ist etwa der Betrieb von touristischem Verkehr ab dem 26. Juli in der Inzidenzstufe 1 auch ohne Nachweis als getestet, geimpft oder genesen („3Gs“) möglich. Ebenso ist in der Inzidenzstufe 1 der Betrieb von Diskotheken bei einer Belegung mit bis zu 30 Prozent der zugelassenen Kapazität erlaubt. Die Eine-Person-pro-zehn-Quadratmeter-Regelung entfällt.

 

INFORMATION

Eine übersichtliche Darstellung über die neuen inzidenzabhängigen Auflagen gibt es auf der Webseite der Landesregierung.

Weitere Informationen finden Sie in der Corona-Verordnung des Landes sowie in den Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung.



Autor(in): Manuel Mielke
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Stabstelle Kommunikation & Koordination
E-Mail: m.mielke@tourismus-bw.de
Kategorien:
Corona


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