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Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung

25.10.2021

Die Landesregierung hat die seit dem 15. Oktober gültige Corona-Verordnung angepasst. Ab kommendem Donnerstag, 28. Oktober, gelten die im Folgenden aufgeführten Änderungen zur Maskenpflicht für Beschäftigte. Neu hinzugekommen sind außerdem Regelungen für die Umsetzung von Weihnachtsmärkten.

Verkündet wurde zum einen, dass beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe die Maskenpflicht für geimpfte oder genesene Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen entfällt. Bedingung ist, dass sie ihren Impf- oder Genesenennachweis freiwillig dem Arbeitgeber vorlegen.

Des Weiteren wurden Regelungen für Weihnachtsmärkte festgelegt:

  • Im Rahmen von Weihnachtsmärkten sind der Verkauf von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr und weitere Angebote, die zum Verweilen einladen erlaubt. In der Basis- und Warnstufe gilt 3G. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist hierbei für nicht geimpfte oder genesene Personen ausreichend. In der Alarmstufe gilt 2G mit den entsprechenden Ausnahmen.
  • Für den Besuch von Verkaufsständen, die ausschließlich Waren und Lebensmittel anbieten, die nicht zum sofortigen Verzehr gedacht sind, ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis nicht erforderlich.
  • Der Veranstalter hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen. Im Falle von 3G bzw. 2G muss er ein Hygienekonzept erstellen und die Kontaktdaten der Besuchenden erfassen

INFORMATION

Eine Übersicht über die Änderungen sowie die CoronaVO des Landes in der ab 28. Oktober gültigen Fassung finden Sie auf der Webseite der Landesregierung Bitte beachten Sie auch die Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung.



Autor(in): Sannah Mattes
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Stellvertretende Pressesprecherin
E-Mail: s.mattes@tourismus-bw.de
Telefon: +49 (0)711 / 23858-16
Kategorien:
Corona


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