Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium der Justiz haben unter Beteiligung des Bundeskanzleramtes einen Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes erarbeitet. In einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 3. August skizzieren die beiden Ministerien die Eckpunkte des neuen Gesetzes, mit dem das Land auf die Corona-Lage im Herbst und Winter vorbereitet werden soll. Der Vorschlag soll voraussichtlich noch im August vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Der Vorschlag für das neue Infektionsschutzgesetz sieht angepasste Rechtsgrundlagen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 vor. Die bisherigen pandemiebedingten Sonderregelungen des Infektionsschutzgesetzes werden bis zum 30. September 2022 befristet.
Der neue 7-Punkte-Plan sieht folgende Eckpunte vor:
Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen
Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für frisch geimpfte und genesene Personen, sowie für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.
Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten; ferner für Kinder unter 6 Jahren, für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.
Optionale, weitergehende Schutzmaßnahmen der Länder
Die Länder können weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Diese möglichen Maßnahmen in Länderverantwortung sind:
Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine konkrete Gebietskörperschaft anhand bestimmter, gesetzlich geregelter Indikatoren eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen fest, können dort außerdem folgende Maßnahmen angeordnet werden: