Menü

Neufassung der Campingplatzverordnung

01.07.2023

Nach fast 40 Jahren gilt nun eine neue Campingplatzverordnung.

Die zum 01.07.2023 in Kraft getretene Camping- und Wochenendplatzverordnung in Baden-Württemberg enthält für neue Campingplatzbetriebe Erleichterungen, wie z.B. der Verzicht von Feuerlöschern, das Streichen von Mindestmaßen für Standplätze oder Mindestvorgaben für Sanitäreinrichtungen.

Obwohl die neue Camping- und Wochenendplatzverordnung in Baden-Württemberg positive Entwicklungen beinhaltet, ist die Lockerung der Anforderungen an Wohnmobilstellplätze ohne Infrastruktur für Abfall- und Abwasserentsorgung durchaus kritisch zu betrachten. Hier sind die Kommunen und Betreiber der Reisemobilstellplätze angehalten, freiwillig mehr auf Nachhaltigkeit zu achten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Auch wünschen sich die Campingplatzbetreiber noch mehr Flexibilität bei der Errichtung von vermietbaren Einheiten, wie kleinen Hütten oder Schlaffässern. Denn gerade diese werden gerne von Familien sowie Rad- und Wandertouristen genutzt und gehören damit zum zeitgemäßen Angebot eines Camping- und Ferienparks.

Alle Informationen zur neuen Campingplatzverordnung finden Sie hier.



Autor(in): Carina Wanowski
BVCD Baden-Württemberg e. V.
Geschäftsführerin
E-Mail: info@camping-bw.de
Telefon: 0171/5421724
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Artikel