Die zum 01.07.2023 in Kraft getretene Camping- und Wochenendplatzverordnung in Baden-Württemberg enthält für neue Campingplatzbetriebe Erleichterungen, wie z.B. der Verzicht von Feuerlöschern, das Streichen von Mindestmaßen für Standplätze oder Mindestvorgaben für Sanitäreinrichtungen.
Obwohl die neue Camping- und Wochenendplatzverordnung in Baden-Württemberg positive Entwicklungen beinhaltet, ist die Lockerung der Anforderungen an Wohnmobilstellplätze ohne Infrastruktur für Abfall- und Abwasserentsorgung durchaus kritisch zu betrachten. Hier sind die Kommunen und Betreiber der Reisemobilstellplätze angehalten, freiwillig mehr auf Nachhaltigkeit zu achten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Auch wünschen sich die Campingplatzbetreiber noch mehr Flexibilität bei der Errichtung von vermietbaren Einheiten, wie kleinen Hütten oder Schlaffässern. Denn gerade diese werden gerne von Familien sowie Rad- und Wandertouristen genutzt und gehören damit zum zeitgemäßen Angebot eines Camping- und Ferienparks.
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