Breite Auswahl an Finanzierungsmodellen
Eine Tourismussteuer wie in Tirol gibt es hierzulande nicht: Dort wird sie schon seit den 1920er-Jahren von allen Unternehmen eingefordert, die unmittelbar oder mittelbar einen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Tourismus ziehen – vom Ausflugslokal bis zum Bauunternehmen. Das spült jährlich rund 120 Millionen Euro in die Kasse. Dieser Pflichtbeitrag bildet »gemeinsam mit den von den Gästen zu tragenden Aufenthaltsabgaben das budgetäre Fundament der lokalen und regionalen Tourismusorganisationen«, schreibt das Land Tirol auf seiner Website.
Doch nicht alle finden das gerecht. Hohe mediale Wellen schlug beispielsweise, als der Autor Felix Mitterer, der in den 1990er-Jahren das Drehbuch zum bekannten TV-Vierteiler »Piefke-Saga« geliefert hatte, 2022 seine Heimat wegen der Abgabe verließ. Die Begründung: Nicht er müsse zahlen, eigentlich sollte er Geld dafür bekommen, weil er die Region bekannt gemacht habe. Immer wieder klagen auch Unternehmen gegen die Zwangsabgabe, wie unlängst die Planungs-Projektgemeinschaft für den Brenner-Basistunnel.
Solche Klagen kennt man auch in Baden-Württemberg. Hier können die Kommunen Fremdenverkehrsbeiträge erheben. Die Höhe ist, wie auch in Tirol, gestaffelt je nach Nutzen, den der jeweilige Betrieb vom Tourismus hat. Viele Kurorte wie Bad Mergentheim, Bad Dürrheim, Baden-Baden und Todtmoos machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. »Das Potenzial ist aber noch nicht ausgeschöpft«, sagt TMBW-Chef Braun.
Verankert ist die Abgabe in Paragraf 44 des Kommunalabgabengesetzes. Neben den Gemeinden, die eine Anerkennung als Kur- und Erholungsort haben, können auch alle »sonstigen Fremdenverkehrsgemeinden« diese Fremdenverkehrsbeiträge erheben. »Der Begriff des Fremdenverkehrs ist dabei weit auszulegen«, so Carsten Dehner, Pressesprecher des baden-württembergischen Innenministeriums. »Er umfasst sämtlichen Reiseverkehr mit vorübergehendem Aufenthalt an fremden Orten zur Erholung, Bildung, zum Vergnügen, zu geschäftlicher oder beruflicher Betätigung, vielfach aus besonderen Anlässen oder Veranstaltungen wie Festspielen, Messen, Ausstellungen oder Tagungen.« In Hessen ist diese Möglichkeit an die Übernachtungszahl geknüpft: Die »Tourismusabgabe«, wie sie dort etwas moderner heißt, können Kommunen seit 2017 erheben, wenn sie doppelt so viele Übernachtungen wie Einwohner und Einwohnerinnen zählen. Um als Tourismusort anerkannt zu werden, kommen noch einige weitere Kriterien hinzu, wie »landschaftlich bevorzugte Lage« und »bedeutende kulturelle Einrichtungen«, so Katrin Müller, Pressereferentin im hessischen Wirtschaftsministerium. Derzeit gebe es 24 vom Regierungspräsidium Kassel geprüfte Tourismusorte in Hessen, wobei Frankfurt der erste war.