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DEHOGA Baden-Württemberg: Maßnahmen bei Wiedereröffnung – zum Schutz von Mitarbeitern und Gästen

21.04.2020

Noch ist nicht absehbar, wann gastgewerbliche Betriebe in Baden-Württemberg wieder öffnen dürfen  –  aber sicher ist: Der Schutz von Gästen und Mitarbeitern vor Ansteckung wird dann eine extrem wichtige Rolle spielen. Ganz unabhängig von den Bestimmungen der amtlichen Corona-Verordnung gilt es also, sich im Betrieb vorzubereiten.

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat hierzu eine erste Übersicht mit praktischen Hinweisen erstellt. Diese sind für die einzelnen möglichen Kontaktpunkte zusammengefasst und werden laufend erweitert.

Weitere Ideen und Vorschläge in kurzen Stichpunkten können Sie gern an info@dehoga-beratung.de senden.



Autor(in): Anja Hemmerich
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
familien-ferien, Bus- /Gruppenreisen, Veranstalter
E-Mail: a.hemmerich@tourismus-bw.de
Telefon: +49 (0)711 / 23858-24


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