Die Landesregierung passt die Corona-Regeln zum 20. Dezember 2021 an. Dann gilt auch eine Obergrenze für Treffen von Geimpften und Genesenen. Zudem gibt es unter anderem ein Ansammlungs- und Verweilverbot an Silvester. Messen und Ausstellungen sind nicht mehr erlaubt.
Diese Ausweitung der Corona-Maßnahmen geht aus der Neufassung der Corona-Verordnung hervor, die am 17. Dezember veröffentlicht wurde und am 20. Dezember in Kraft tritt.
In der derzeitigen Alarmstufe II gelten künftig auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Treffen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen sind nur noch mit maximal 50 Personen in Innenräumen und mit maximal 200 Personen im Freien gestattet. Damit setzt das Land einen Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund (MPK) um. Daneben kann an Silvester auf von den Behörden festzulegenden öffentlichen Plätzen ein Ansammlungs- und Verweilverbot gelten. Um größere Ansammlungen zu vermeiden, sollen dort keine Gruppen von mehr als zehn Personen zusammenkommen. Mit der neuen Verordnung werden zudem Messen untersagt.
Die wichtigsten Anpassungen für die Tourismusbranche im Überblick:
Konkretisierung der Ausnahmen bei der 2G-plus-Regelung. Ausgenommen von der Testpflicht bei 2G-plus sind:
Anpassung der Kontaktbeschränkungen:
Messen und Ausstellungen werden in der Alarmstufe II untersagt.
Für Kongresse gelten die gleichen Regelungen wie bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen (höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität sowie Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern).
Obergrenze für Ansammlungen an Silvester: Zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, sind auf von den Städten und Gemeinden festzulegenden Plätzen Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt.
Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 17. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.
Die wichtigsten Corona-Regelungen auf einen Blick hat die Landesregierung in einer tabellarischen Übersicht zusammengestellt.
Fragen und Antworten zur Corona-Verordung hat die Landesregierung hier zusammengestellt.